Ihr externer Brandschutzbeauftragter in Lübeck, Ostholstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg

Ihr externer Brandschutzbeauftragter in Lübeck, Ostholstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg

Unsere Qualifikation als Brandschutzbeauftragter

Wir verfügen über die Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten nach den anerkannten Richtlinien DGUV 205-003 und vfdb 12-09/01. Wir sind TÜV und DEKRA zertifiziert.

Die häufigsten Brandursachen: technische Mängel und menschliches Versagen

Durch Brände verzeichnen Versicherer jedes Jahr Milliardenschäden aufgrund von zerstörten Industriewerten. Vorbeugender Brandschutz sichert die Existenz Ihres Unternehmens und hilft, im Schadensfall am Markt zu bleiben, Liefertermine einzuhalten und den Schaden möglichst gering zu halten.

Die Meinung “Brandschutz kostet doch nur Geld und bringt keinen Gewinn” ist leider noch weit verbreitet. Der sorglose Umgang mit dem Brandschutz ist jedoch fahrlässig. Falls ein Feuer ausbricht, stehen nicht nur Sachwerte, sondern auch Menschenleben auf dem Spiel. Ein Brand kann sehr schnell zum Teil- oder Komplettverlust eines Unternehmens und somit zur Insolvenz führen. Die Schadensregulierung durch den Versicherer hängt vom Ergebnis der Ursachenermittlung ab und das kann unter Umständen Monate dauern.

Ein hoher Prozentsatz der Brände kann vermieden werden, wenn regelmäßige Brandschutzbegehungen, Unterweisungen, sowie Schulungen der Mitarbeiter stattfinden. Eine regelmäßige Brandschutzberatung durch einen extern bestellten Brandschutzbeauftragten schafft Sicherheit im Unternehmen.

Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen

Als externe Brandschutzbeauftrage beraten wir Sie zu allen Fragen des Brandschutzes in Ihrem Unternehmen, so dass Sie Ihren Verpflichtungen als Unternehmer nachkommen und Gesetzgeber, sowie Berufsgenossenschaften und Versicherer den Brandschutz in Ihrem Unternehmen nicht bemängeln können.

Machen Sie den Brandschutz zur Chefsache!

Unsere Aufgaben als externer Brandschutzbeauftragter

  • Regelmäßige Begehungen im Betrieb

  • Beurteilungen der Brandgefährdungen

  • Durchführungen von Schulungen sowie Brandalarm- und Räumungsübungen

  • Erstellung einer Brandschutzordnung inkl. Alarmplan

  • Mitwirkung bei Brandschutzplänen und eines Brandschutzkonzeptes

  • Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren

Brandschutz

Ihre Vorteile durch die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten

  • Wir kümmern uns ausschließlich um den Brandschutz. Die Aufgaben rücken durch keine andere Tätigkeit in den Hintergrund.

  • Ihre Mitarbeiter werden nicht gebunden und stehen mit ihrer Arbeitsleistung für ihre regulären Aufgaben zur Verfügung.

  • Einsparung von Kosten für Weiterbildung, Fortbildung und den damit verbundenen Vertriebsausfall Ihrer Mitarbeiter

  • Wir stellen Ihnen unsere Erfahrung und Fachwissen durch unsere Mitarbeiter aus der täglichen Praxis sowie die notwendige Fachliteratur zur Verfügung.

  • Ein externer Brandschutzbeauftragter verhindert innerbetriebliche Spannungen, da die Lösungsfindung für etwaige Probleme neutral und sachbezogen erfolgt.

  • Es entsteht keine “Betriebsblindheit”

  • Es gibt nur noch einen Ansprechpartner für alle Belange des innerbetrieblichen Brandschutzes.

  • Aufwand für Einsatzplanung und Fristenprüfung entfällt

Brandschutzbegehung

Die Brandschutzbegehung ist eine reguläre Überprüfung der Arbeitsstätte auf Mängel im baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz und gehört zu den Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten.

Rechtliche Grundlagen für die Brandschutzbegehung

Die Pficht zu Brandschutzbegehungen ergibt sich aus den Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes.

Der Unternehmer muss gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung, Vorkehrungen zur Vermeidung von gefährlichen Störungen im Betriebsablauf treffen. Diese Vorkehrungen muss der Unternehmer planen, durchsetzen und auf Einhaltung überprüfen. In Normen (u.a. DIN 4102, DIN EN 13501), technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) und Unfallverhütungsvorschriften (DGUV 205-001) werden die einzelnen Anforderungen an den Brandschutz im Betrieb genauer erläutert. In einer Brandschutzbegehung überprüft man die Umsetzung dieser Anforderungen.

Um die Sicherheit aller Beschäftigten zu gewährleisten, müssen regelmäßige Begehungen in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen erfolgen. Erkannte technische Mängel an Brandschutzeinrichtungen müssen umgehend beseitigt werden. Eine Brandschutzbegehung sollte mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.

Brandschutzschulung und Brandschutzunterweisung

Als Brandschutzbeauftragte sind wir auch Ihre Ansprechpartner für die Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeitenden zum Thema Brandschutz. Menschen, die wissen, wie Sie im Fall der Fälle zu handeln haben, leisten einen großen Beitrag zur Brandprävention.

Die Brandschutzschulung beinhaltet eine theoretische Brandschutzunterweisung und praktische Übungen mit Handfeuerlöschern. Als Arbeitgeber sind Sie laut Arbeitsschutzgesetz §12 verpflichtet, Ihren Mitarbeitenden mindestens einmal im Jahr das richtige Verhalten im Brandfall zu vermitteln.

Theoretische Brandschutzunterweisung

  • Grundlagen der Brandentstehung

  • Flucht- und Rettungswege

  • Verhalten im Brandfall

  • Brandmeldung

  • Aufbau und Handhabung von Feuerlöschern

Praktische Übungen mit Handfeuerlöschern

  • Löschübungen mit den Mitarbeitenden

  • Branddemonstrationen

Brandschutzübung

Als qualifizierter Beauftragte für den Brandschutz mit langjähriger Berufserfahrung schulen wir Sie und Ihre Mitarbeiter kompetent und umfassend. Durch anschauliche praktische Übungen lernen Ihre Mitarbeiter, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen. Dadurch wird ihnen die Angst genommen, einen Feuerlöscher zu benutzen und sie lernen Techniken, einen Brand effektiv zu löschen. Sach- und Gebäudeschäden können so auf ein Minimum reduziert werden.

Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601

Die Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 dienen der einfachen Vermittlung von Informationen über die Flucht- und Rettungswege, die Evakuierung und Brandbekämpfungseinrichtungen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden sowie in festgelegten baulichen Anlagen. Jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und gegebenenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen. Die Flucht- und Rettungspläne ist an gut sichtbaren Orten anzubringen. Sie sind in regelmäßigen Zeitzyklen zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass sie aktuell sind.

Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095

Feuerwehrpläne nach DIN 14095 enthalten allgemeinen Objektinformationen, dem Übersichtsplan und die Geschosspläne. Sonderpläne und weitere textliche Erläuterungen können gefordert werden. Sie sind mit der zuständigen Brandschutzdienststelle oder örtlichen Feuerwehr abzustimmen. Feuerwehrpläne sind auf aktuellem Stand zu halten. Sie müssen mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person überprüft werden.

Brandschutzordnung
Feuerwehrplan

Erstellung von Brandschutzordnungen nach DIN 14096

Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist an die jeweiligen Bedingungen und ggf. spezifischen Brandgefahren anzupassen.

Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil umfasst nicht mehr als eine DIN A4 Seite mit einem 1 cm roten Rand gekennzeichnet und ist an mehreren Stellen im Gebäude gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.

Teil B richtet sich an die Mitarbeiter eines Betriebes. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Teil B wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt. Die Brandschutzordnung Teil B ist erst gültig, wenn die Mitarbeiter in der Brandschutzordnung unterwiesen wurde. Dies ist zu dokumentieren.

Teil C richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind. In diesem Teil wird dieser Personenkreis mit der Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen betraut. Eine Brandschutzordnung muss stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden, z.B. bei Nutzungsänderungen oder Umbauten. Alle zwei Jahre muss sie zudem von einer fachkundigen Person geprüft werden.

Handeln Sie, bevor es brennt!

Wir sind Ihre Brandschutzbeauftragten in Lübeck, Ostholstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.

Tel.: 04504 / 707172 | E-Mail: info@brandschutz-bg.de

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