Brandschutz Lübeck
Als Firma für Brandschutz in Lübeck sind wir Ihr Ansprechpartner für folgende Leistungen:
Wir haben uns nach DGUV 205-003 und vfdb 12-09/01 (2009-003) zum Brandschutzbeauftragten qualifiziert. Außerdem sind wir TÜV und DEKRA zertifiziert.
Brandschutzschulung / Brandschutzunterweisung in Lübeck
Wir sind Ihr Ansprechpartner für die Brandschutzschulung und -unterweisung Ihrer Mitarbeitenden in der Hansestadt Lübeck. Die Bandschutzschulung beinhaltet eine theoretische Unterweisung und praktische Brandschutzübungen mit Handfeuerlöschern. Als Arbeitgeber sind Sie laut Arbeitsschutzgesetz §12 verpflichtet, Ihren Mitarbeitenden mindestens einmal im Jahr das richtige Verhalten im Brandfall zu vermitteln. Dies leistet einen großen Beitrag zur Prävention von Bränden in Ihrem Betrieb in Lübeck.
Wir schulen Sie und Ihre Mitarbeitenden kompetent und umfassend. Durch leicht verständliche Übungen lernen Sie das Verhalten im Falle eines Brandes und Ihnen wird die Angst genommen, einen Feuerlöscher zu benutzen. Dies kann Brandschäden auf ein Minimum reduzieren und trägt effektiv zur Sicherheit bei.
Brandschutzbeauftragter für Ihren Betrieb in Lübeck
Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist nur dann zwingend erforderlich, wenn es baurechtlich oder in einer Sonderbauvorschrift gefordert wird. ABER: es ist immer sinnvoll sich durch einen qualifizierten Fachmann beraten zu lassen. Die Beratung und Schulung durch einen extern bestellten Brandschutzbeauftragten schafft Sicherheit in Ihrem Unternehmen in Lübeck. Wenn Sie Ihren Verpflichtungen zum Thema Brandschutz nachkommen, können Gesetzgeber, Berufsgenossenschaften und Versicherer den Brandschutz in Ihrem Betrieb nicht bemängeln.
Unsere Leistungen als externer Brandschutzbeauftragter
Erstellung von Fluchtplänen und Rettungsplänen in Lübeck
Als externer Brandschutzbeauftragter übernehmen wir die Erstellung von Fluchtplänen und Rettungsplänen in Lübeck nach DIN ISO 23601. Diese Pläne dienen der einfachen Vermittlung von Informationen über die Fluchtwege und Rettungwege, Brandbekämpfungseinrichtungen und Evakuierung von Menschen in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden. Jede bauliche Veränderung des Gebäudes führt zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne. Die Flucht- und Rettungspläne sind gut sichtbar anzubringen und in regelmäßigen Zeitabständen zu kontrollieren.
Erstellung von Brandschutzordnungen in Lübeck
Brandschutzordnungen nach DIN 14096 bestehen aus drei Teilen:
Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich im Gebäude des Betriebs aufhalten. Er enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall und ist an mehreren Stellen im Gebäude gut sichtbar ausgehängt.
Teil B richtet sich an die Mitarbeitenden eines Betriebs. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Teil B der Brandschutzordnung ist erst nach einer Brandschutzunterweisung gültig und wird den Mitarbeitenden in schrfitlicher Form ausgehändigt.
Teil C richtet sich an die Mitarbeitenden eines Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind. Er enthält die Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen. Dieser Teil muß alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person geprüft werden.
Erstellung von Feuerwehrplänen in Lübeck
Feuerwehrpläne nach DIN 14095 enthalten allgemeine Objektinformationen, einen Übersichtsplan und Geschosspläne. Sie sind mit der zuständigen Brandschutzdienststelle oder Feuerwehr in Lübeck abzustimmen. Feuerwehrpläne müssen alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person überprüft werden.
Handeln Sie, bevor es brennt!
Wir sind Ihre Brandschutzbeauftragten in Lübeck. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!
Tel.: 04504 / 707172 | E-Mail: info@brandschutz-bg.de