Brandschutzbegehungen

Die Brandschutzbegehung ist eine regelmäßige Überprüfung der Arbeitsstätte auf Mängel im vorbeugenden Brandschutz (baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz) und gehört zu den Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten. Die Brandschutz BG führt die Brandschutzbegehung nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2 für Betriebe in Lübeck, Ostholstein, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern durch.

Brandschutzbegehungen für Ihre Firma

Systematische Brandschutzbegehung

Bei einer Brandschutzbegehung überprüfen wir systematisch alle brandschutzrelevanten Einrichtungen und Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen. Wir kontrollieren Fluchtwege, Notausgänge, Feuerlöscher, Brandschutztüren und vieles mehr. Anschließend erhalten Sie einen detaillierten Bericht mit allen festgestellten Mängeln und konkreten Handlungsempfehlungen.

Mängel erkennen und beheben

Regelmäßige Brandschutzbegehungen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern schützen auch effektiv vor Bränden und deren Folgen. Wir identifizieren potenzielle Gefahrenquellen bevor es zu einem Schadensfall kommt und unterstützen Sie bei der Umsetzung notwendiger Maßnahmen. So sorgen Sie für ein sicheres Arbeitsumfeld und erfüllen Ihre Sorgfaltspflichten.

Rechtliche Grundlagen

Die Durchführung regelmäßiger Brandschutzbegehungen ergibt sich aus den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes, insbesondere § 10 ArbSchG.

Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung sind Maßnahmen zur Brandverhütung, Brandbekämpfung und Evakuierung festzulegen, umzusetzen und regelmäßig zu überprüfen. Ergänzend werden die Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz durch technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2), DGUV-Regelwerke sowie einschlägige DIN-Normen konkretisiert. Brandschutzbegehungen dienen der Überprüfung des vorbeugenden Brandschutzes, der frühzeitigen Erkennung von Mängeln und der Sicherstellung eines sicheren Betriebsablaufs. Erkannte Mängel an Brandschutzeinrichtungen sind zeitnah zu beheben.

Eine Brandschutzbegehung sollte regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich durchgeführt werden.

Mindestens einmal im Jahr. Bei erhöhter Gefährdung kann das Brandschutzkonzept oder eine behördliche Auflage den Abstand auf halbjährlich oder vierteljährlich verkürzen.

Fluchtwege, Notausgänge, Feuerlöscher, Brandschutztüren und weitere brandschutzrelevante Einrichtungen. Festgestellte Mängel sind zeitnah zu beheben.

Die Brandschutzbegehung ist die betriebliche Prüfung. Die Brandverhütungsschau ist die behördliche Kontrolle, in Lübeck durch die Feuerwehr. Das eine ersetzt das andere nicht.

Im Protokoll stehen die Mängel und unsere Empfehlungen. Erfasst sind außerdem die brandschutzrelevanten Einrichtungen, vor allem Feuerlöscher und Wandhydranten, mit Prüfdatum soweit vorhanden. Daraus berechnen wir, ob die Löschmittel für Größe und Brandgefährdung des Betriebs ausreichen.

Einen Einheitspreis gibt es nicht. Der Aufwand richtet sich nach dem Objekt, der Mitarbeiterzahl und der Gefährdung.

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