Brandschutzbegehungen

Brandschutzbegehungen

Die Brandschutzbegehung ist eine regelmäßige Überprüfung der Arbeitsstätte auf Mängel im vorbeugenden Brandschutz (baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz) und gehört zu den Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten.

Rechtiche Grundlagen für die Brandschutzbegehung

Die Pflicht zur Durchführung von Brandschutzbegehungen ergibt sich aus den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes.

Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz muss der Unternehmer auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung Vorkehrungen zur Vermeidung gefährlicher Störungen im Betriebsablauf treffen. Diese Maßnahmen sind zu planen, umzusetzen und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.

In Normen (u. a. DIN 4102, DIN EN 13501), in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) sowie in den Unfallverhütungsvorschriften (z. B. DGUV Information 205-001) werden die Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz näher konkretisiert. Die Brandschutzbegehung dient der Überprüfung der Umsetzung dieser Anforderungen in der Praxis.

Um die Sicherheit aller Beschäftigten zu gewährleisten, müssen regelmäßige Begehungen in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen stattfinden. Erkannte technische Mängel an Brandschutzeinrichtungen sind umgehend zu beheben.

Eine Brandschutzbegehung sollte mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.

Handeln Sie, bevor es brennt!

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Tel.: 04504 / 707172 | E-Mail: info@brandschutz-bg.de

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