Erstellung von Brandschutzordnungen gemäß DIN 14096
Brandschutzordnungen nach DIN 14096 sind individuell an die betrieblichen Gegebenheiten und spezifischen Brandgefahren anzupassen.
Teil A der Brandschutzordnung
richtet sich an alle Personen im Gebäude und umfasst die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall. Dieser Abschnitt ist übersichtlich auf einer DIN A4-Seite mit einem roten 1 cm breiten Rand gestaltet, an mehreren gut sichtbaren Stellen im Gebäude auszuhängen.
Teil B der Brandschutzordnung
ist für alle Mitarbeitenden bestimmt und enthält verbindliche Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen sowie zum Verhalten im Brandfall. Die schriftliche Aushändigung an alle Mitarbeitenden sowie die Unterweisung in den Inhalten sind Pflicht und müssen dokumentiert werden.
Teil C der Brandschutzordnung
richtet sich an Mitarbeitende mit Brandschutzaufgaben, z. B. Brandschutzhelfer. Dieser Teil definiert deren Pflichten bei der Umsetzung vorbeugender brandschutztechnischer Maßnahmen.
Handeln Sie, bevor es brennt!
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Tel.: 04504 / 707172 | E-Mail: info@brandschutz-bg.de