Erstellung von Brandschutzordnungen gemäß DIN 14096

Erstellung von Brandschutzordnungen gemäß DIN 14096

Brandschutzordnungen nach DIN 14096 sind individuell an die betrieblichen Gegebenheiten und spezifischen Brandgefahren anzupassen.

Teil A der Brandschutzordnung

richtet sich an alle Personen im Gebäude und umfasst die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall. Dieser Abschnitt ist übersichtlich auf einer DIN A4-Seite mit einem roten 1 cm breiten Rand gestaltet, an mehreren gut sichtbaren Stellen im Gebäude auszuhängen.

Teil B der Brandschutzordnung

ist für alle Mitarbeitenden bestimmt und enthält verbindliche Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen sowie zum Verhalten im Brandfall. Die schriftliche Aushändigung an alle Mitarbeitenden sowie die Unterweisung in den Inhalten sind Pflicht und müssen dokumentiert werden.

Teil C der Brandschutzordnung

richtet sich an Mitarbeitende mit Brandschutzaufgaben, z. B. Brandschutzhelfer. Dieser Teil definiert deren Pflichten bei der Umsetzung vorbeugender brandschutztechnischer Maßnahmen.

Brandschutzordnungen müssen bei Änderungen der Nutzung oder baulichen Anpassungen stets aktualisiert werden. Zudem ist eine Prüfung durch eine fachkundige Person mindestens alle zwei Jahre erforderlich, um die Wirksamkeit und Aktualität sicherzustellen.

Handeln Sie, bevor es brennt!

Wir sind Ihre Brandschutzbeauftragten in Lübeck, Ostholstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.

Tel.: 04504 / 707172 | E-Mail: info@brandschutz-bg.de

Mir ist bewusst, dass dieses Formular per E-Mail versendet wird und die von mir getätigten Angaben zum Zweck der Kontaktaufnahme digital gespeichert werden. Eine Nutzung darüber hinaus oder eine Weitergabe an Dritte findet selbstverständlich nicht statt. Mehr Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.