Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen
Als externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen beraten wir Sie zu allen Fragen zum Thema Brandschutz. Sie kommen so Ihren Verpflichtungen als Unternehmer nach. Gesetzgeber, Berufsgenossenschaften und Versicherer können so den Brandschutz in Ihrem Unternehmen nicht bemängeln.
Unsere Qualifikation
Unsere Qualifikation als Firma für Brandschutz:
- Externer Brandschutzbeauftragter nach DGUV 205-003 und vfdb 12-09/01
- Wir sind TÜV- und DEKRA zertifiziert

Unsere Leistungen als Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen
- Brandschutzbegehung mit abschließendem Begehungsprotokoll
- Brandschutzschulung und Brandschutzunterweisung in Theorie und Praxis für Ihre Mitarbeitenden
- Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601
- Erstellung von Brandschutzordnungen nach DIN 14096
- Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095
Ihre Vorteile bei der Brandschutz BG
- Es gibt nur noch einen Ansprechpartner ür alle Fragen zum Brandschutz in Ihrer Firma – nämlich uns.
- Wir kümmern uns ausschließlich um das Thema Brandschutz. So entsteht keine Betriebsblindheit und Ihre Mitarbeitenden stehen weiterhin für ihre regulären Aufgaben zur Verfügung.
- Sie sparen Kosten für Fort- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden

Brandschutzbegehung durch einen externen Brandschutzbeauftragten
Die Brandschutzbegehung durch einen externen Brandschutzbeauftragten ist eine Überprüfung des Betriebs auf bauliche, technische oder organisatorische Mängel. Im Arbeitsschutzgesetz, verschiedenen DIN-Normen, technischen Regeln und Unfallverhütungsvorschriften werden die Anforderungen an den Brandschutz in der Firma genau erläutert und geregelt. Die Umsetzung dieser Anforderungen wird bei der Brandschutzbegehung durch einen Fachmann von der Brandschutz BG überprüft. Dies sollte mindestens einmal im Jahr stattfinden.
Brandschutzschulung in Ihrer Firma
Wir schulen und unterweisen Ihre Mitarbeitenden zum Thema Brandschutz. Dies kann einen großen Beitrag zur Brandprävention leisten. Die Brandschutzschulung beinhaltet eine theorische Brandschutzunterweisung, praktische Übungen mit Handfeuerlöschern und eine Branddemonstration. Laut Arbeitsschutzgesetz § 12 sind Sie verpflichtet Ihren Mitarbeitenden mindestens einmal im Jahr das richtige Verhalten im Brandfall zu vermitteln. Durch anschauliche Übungen lernen Ihre Mitarbeitenden das richtige Verhalten im Brandfall sowie Techniken um einen Brand effektiv zu löschen.
Flucht- und Rettungspläne
Flucht- und Rettungspläne dienen der einfachen Vermittlung von wichtigen Informationen über die Flucht- und Rettungswege wenn es brennt, zur Evakuierung von Menschen und Brandbekämpfungseinrichtungen. Flucht- und Rettungspläne müssen Sie gut sichtbar im Betrieb anbringen. Eine regelmäßige Überprüfung durch uns gewährleistet die Aktualität.
Feuerwehrpläne
Feuerwehrpläne werden durch uns mit der örtlichen Feuerwehr oder Brandschutzdienststelle abgestimmt. Alle zwei Jahre werden sie überprüft. Sie enthalten wichtige Informationen Ihres Betriebs, wie z.B. einen Übersichtsplan, Geschosspläne und Objektinformationen.
Brandschutzordnungen
Eine Brandschutzordnung wird an individuelle Bedingungen und spezifische Brandgefahren angepasst. Sie besteht aus drei Teilen.
- Teil A ist für alle Menschen, die sich im Gebäude Ihres Betriebs aufhalten und wird gut sichtbar in Ihrer Firma ausgehängt. Er enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Falle eines Brandes.
- Teil B ist für die Mitarbeitenden Ihres Betriebs bestimmt und enthält wichtige Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen.
- Teil C richtet sich an die Mitarbeitenden Ihres Betriebs, die mit Brandschutzaufgaben betreaut sind. Hier geht es um vorbeugende Maßnahmen zum Brandschutz.
Handeln Sie, bevor es brennt!
Wir sind Ihr Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen in Lübeck, Ostholstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.
Tel.: 04504 / 707172 | E-Mail: info@brandschutz-bg.de