Unser Aufgabenbereich als externer Brandschutzbeauftragter umfasst

  • Beratung zum Thema Brandschutz
  • Funktion als externer Brandschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen nach DGUV 205-003 und vfdb 12-09/01
  • Brandschutzbegehung Ihres Betriebs
  • Brandschutzschulung Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
  • Erstellung von Fluchtplänen und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601
  • Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095
  • Erstellung von Brandschutzordnungen nach DIN 14096

Zu unseren Aufgaben zählen

  • Regelmäßige Begehungen in Ihrem Betrieb
  • Beurteilung von Brandgefährdungen
  • Durchführung von Schulungen sowie Alarm- und Räumungsübungen
  • Mitwirkung bei Brandschutzplänen und dem Brandschutzkonzept
  • Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren