Unser Aufgabenbereich als externer Brandschutzbeauftragter umfasst
- Beratung zum Thema Brandschutz
- Funktion als externer Brandschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen nach DGUV 205-003 und vfdb 12-09/01
- Brandschutzbegehung Ihres Betriebs
- Brandschutzschulung Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
- Erstellung von Fluchtplänen und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601
- Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095
- Erstellung von Brandschutzordnungen nach DIN 14096
Zu unseren Aufgaben zählen
- Regelmäßige Begehungen in Ihrem Betrieb
- Beurteilung von Brandgefährdungen
- Durchführung von Schulungen sowie Alarm- und Räumungsübungen
- Mitwirkung bei Brandschutzplänen und dem Brandschutzkonzept
- Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren