Die Brandschutzbegehung ist eine Überprüfung der Arbeitsstätte auf Mängel im Brandschutz. Sie gehört zu unseren Aufgaben als externer Brandschutzbeauftragter. Um die Sicherheit aller Beschäftigten im Betrieb zu gewährleisten, müssen regelmäßige Begehungen erfolgen. Erkannte Mängel an Brandschutzeinrichtungen müssen umgehend beseitigt werden. Eine Brandschutz Begehung sollte mindestens einmal jährich stattfinden.

Nicht nur technische Mängel werden bei einer Brandschutzbegehung geprüft. Es werden ebenso die Umsetzungen der Anforderungen an den Brandschutz im Betrieb geprüft. Diese Anforderungen werden in den Normen DIN 4102 und DIN EN 13501 genauer erläutert. Daneben finden die technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 und Unfallverhütungsvorschriften DGUV 205-001 Anwendung.