Erstellung von Fluchtplänen, Rettungsplänen und Feuerwehrplänen

Erstellung von Fluchtplänen, Rettungsplänen und Feuerwehrplänen

Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen gemäß DIN ISO 23601

Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 dienen der klaren Darstellung von Flucht- und Rettungswegen, Evakuierungsmaßnahmen sowie Standorten von Brandbekämpfungseinrichtungen in öffentlichen oder gewerblich genutzten baulichen Anlagen. Bei baulichen Veränderungen oder Anpassungen der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen sind die Pläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Sie müssen gut sichtbar angebracht und in regelmäßigen Abständen auf Aktualität und Vollständigkeit kontrolliert werden.

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Erstellung von Feuerwehrplänen gemäß DIN 14095

Feuerwehrpläne nach DIN 14095 enthalten wichtige allgemeine Objektinformationen, einen Übersichtsplan sowie detaillierte Geschosspläne. Ergänzend können Sonderpläne und textliche Erläuterungen erforderlich sein. Sie sind mit der zuständigen Brandschutzdienststelle oder örtlichen Feuerwehr abzustimmen. Feuerwehrpläne müssen stets aktuell gehalten und mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person überprüft werden.

Feuerwehrplan

Fluchtpläne, Rettungspläne und Feuerwehrpläne müssen bei Änderungen der Nutzung oder baulichen Anpassungen stets aktualisiert werden. Zudem ist eine Prüfung durch eine fachkundige Person mindestens alle zwei Jahre erforderlich, um die Wirksamkeit und Aktualität sicherzustellen.

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