Brandschutzhelferschulung und Brandschutzunterweisung

Brandschutzhelferschulung und Brandschutzunterweisung

Als Brandschutzbeauftragte sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner für die Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeitenden im Bereich Brandschutz. Gut geschultes Personal, das im Ernstfall richtig reagiert, trägt maßgeblich zur Vermeidung und Eindämmung von Bränden bei.

Unsere Brandschutzunterweisung umfasst sowohl eine theoretische Unterweisung als auch praktische Löschübungen mit Handfeuerlöschern. Als Arbeitgeber sind Sie gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz sowie den einschlägigen Vorschriften der DGUV verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden regelmäßig – in der Regel mindestens einmal jährlich – im richtigen Verhalten im Brandfall zu unterweisen.

Brandschutzhelfer-Schulung nach DGUV Information 205-023

Gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelferinnen und -helfern im Unternehmen zu benennen. In der Regel müssen mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Die Ausbildung erfolgt nach den Vorgaben der DGUV Information 205-023 und besteht aus einem theoretischen Teil sowie praktischen Übungen.

Unsere Schulung vermittelt das notwendige Wissen und die Handlungssicherheit, um im Brandfall schnell und effektiv reagieren zu können – insbesondere beim Erkennen von Brandgefahren, der sicheren Alarmierung sowie der ersten Löschhilfe mit Feuerlöschern.

Theoretische Brandschutzhelfer-Schulung

  • Grundzüge des Brandschutzes

  • Betriebliche Brandschutzorganisation

  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

  • Gefahren durch Brände

  • Verhalten im Brandfall

Praktische Brandschutzhelfer-Schulung

  • Einweisung im Umgang mit tragbaren Feuerlöschern

  • Praktische Löschübungen an einem Übungsfeuer (Brandsimulator)

Gültigkeit und Auffrischung:

Eine regelmäßige Auffrischung alle 3 bis 5 Jahre wird empfohlen, bei erhöhter Brandgefährdung früher.

Brandschutzschulung
Brandschutz Schulung

Brandschutzunterweisung

Theoretische Brandschutzunterweisung:

  • Grundlagen der Brandentstehung

  • Flucht- und Rettungswege

  • Verhalten im Brandfall

  • Alarmierung und Brandmeldung

  • Aufbau und Handhabung von Feuerlöschern

Praktische Brandschutzunterweisung:

  • Einweisung in den Umgang mit tragbaren Feuerlöschern

  • Praktische Löschübungen an einem Übungsfeuer (Brandsimulator)

Effektive Brandschutzschulungen – kompakt und praxisnah

Als zertifizierte Brandschutzbeauftragte mit langjähriger Erfahrung schulen wir Sie und Ihre Mitarbeitenden umfassend im richtigen Verhalten im Brandfall. Durch praxisorientierte Übungen wird der sichere Umgang mit Feuerlöschern vermittelt, Hemmschwellen werden abgebaut und das gezielte Löschen trainiert. So lassen sich Personen- sowie Sachschäden im Ernstfall deutlich reduzieren.

Handeln Sie, bevor es brennt!

Wir sind Ihre Brandschutzbeauftragten in Lübeck, Ostholstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.

Tel.: 04504 / 707172 | E-Mail: info@brandschutz-bg.de

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